Impressum Betreuung Berg Ihr Kontakt zu Betreuung Berg zur Startseite von Betreuung Berg: Annaberg, Chemnitz, Stollberg
Meine Tätigkeiten
Wege zur Betreuung
Inhalte der Betreuung
Kosten der Betreuung
zur Startseite Betreuung Berg: Annaberg, Chemnitz, Stollberg
 
Eine Betreuung kann selbstverständlich nicht kostenlos erfolgen. Durch die Rechtssprechung wird jedoch geregelt, dass jeder Bedürftige, auch wenn er nicht über Vermögen verfügt, die benötigte Betreuung erhält.

Während betreute Personen, die über ausreichen Vermögen verfügen, die Betreuung aus eigenen Mitteln bezahlen müssen, zahlt für mittellose Betreute der Staat.
Die Höhe der Betreuungskosten hängt davon ab, welche Tätigkeiten der Betreuer ausführt, welcher Zeitaufwand dafür erforderlich ist und welche Qualifikation der Betreuer besitzt. Jede einzelne Aktivität des Betreuers wird dabei einzeln betrachtet. Der Betreuer muss seine Vergütung beim Vormundschaftsgericht beantragen (Abrechnungszeitraum ist in der Regel 1 Jahr). Das Gericht prüft diese Rechnung und entscheidet über die Höhe der dem Betreuer zustehenden Vergütung. Gleichzeitig legt das Gericht nach Prüfung der Vermögensverhältnisse des Betreuten fest, wer zahlungspflichtig ist, der Betreute selbst oder die Staatskasse.
Beachtet werden sollte die Tatsache, dass der Staat sich ein Rückgriffsrecht für den Fall gesichert hat, dass die betreute mittellose Person im Verlaufe von 10 Jahren zu Vermögen (z.B. durch Erbschaft) kommt.
Sie haben Fragen?
Gern helfe ich Ihnen weiter! Rufen Sie mich an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

 

 
  nach oben    Druckversion  zur Fit4Net GbR Webhosting, Webdesign, Webspace, Domains, Php, Perl, Cgi, MySQL, PostgreSQL