Als gesetzliche Betreuerin vertrete, berate
und informiere ich die betroffenen Menschen, für
die das Vormundschaftsgericht eine Betreuung angeordnet
hat. Außerdem koordiniere ich alle Maßnahmen,
die im Rahmen der Schutz- und Fürsorgepflichten zum
Wohle des Betroffenen notwendig sind.
Der Umfang der Betreuung wird vom Amtsgericht
festgelegt. Er kann alle oder nur nötige Teilbereiche
umfassen.
Betreuungsinhalte
·
Sorge für die Gesundheit (z.B.
Organisation von Pflegeleistungen, Durchführung
von gesundheitserhaltenden Maßnahmen)
·
Aufenthaltsbestimmung (z.B. Lösung
von Wohnungsproblemen, Unterbringung im Heim, Klärung
von Problemen beim Wohnen im Heim)
·
Erledigung des Post- und Behördenverkehrs
(z.B. allgemeiner Schriftwechsel mit Dienstleistungs-
und Versorgungsunternehmen, mit Ämtern und
Behörden, Beantragung von zustehenden Renten
und Sozialleistungen)
·
Vermögenssorge (z.B. Vertretung
in allen Vermögensangelegenheiten, bestehende
Schulden eingeschlossen)
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